Genetica AG

Humangenetisches Labor
& Genetische Beratungsstelle

Vaterschaftstest

Vaterschaftstest

Die DNA (engl. Abkürzung für den Begriff Desoxyribonukleinsäure) bildet die chemische Grundlage der Erbinformation (Gene). Die Abfolge (Sequenz) der einzelnen DNA-Bausteine stellt die genetische Information dar. Von Mensch zu Mensch gibt es kleine Unterschiede in der Sequenz der DNA-Bausteine. Diese kann man als Merkmale bezeichnen. Die Kombination mehrerer DNA-Merkmale bildet das DNA-Profil. Die zur Erstellung eines DNA-Profils untersuchten Merkmale lassen keine Aussagen über mögliche Erbkrankheiten oder sonstige Erbeigenschaften zu.

Im Zellkern einer jeden Körperzelle finden sich zwei Kopien der Erbinformation. Die eine Kopie stammt von der Eizelle der Mutter, die andere vom Spermium des Vaters. Bei Abstammungsuntersuchungen werden die DNA-Profile von Kind und Eltern verglichen, wobei bei tatsächlicher Elternschaft je die Hälfte aller kindlichen Merkmal bei je einem Elternteil ebenfalls vorhanden sein müssen.

DNA-Profile dürfen nur nach freiwilliger und schriftlicher Zustimmung der zu untersuchenden Person erstellt werden. Ein unmündiges Kind kann nur nach Einwilligung und schriftlicher Zustimmung der Mutter untersucht werden. Heimliche oder anonyme Vaterschaftstests sind VERBOTEN und werden abgelehnt.

Das Labor Genetica verfügt über die Bewilligung des Bundesamtes für Polizei zur Durchführung von Abstammungsuntersuchungen. Die ausgestellten Gutachten sind entsprechend den Artikeln 32 und 33 des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) vor Gericht verwendbar.